____ _ _ _ _
| _ \ ___ | |_ (_) _ __ ___ __| | (_) __ _
| |_) | / _ \ | __| | | | '_ \ / _ \ / _| | | | / _ |
| _ < | __/ | |_ | | | |_) | | __/ | (_| | | | | (_| |
|_| \_\ \___| \__| |_| | .__/ \___| \__,_| |_| \__,_|
|_|
- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b
ÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻ
Bio-Siegel
ââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââ
top
Ein Bio-Siegel ist ein GĂźte- und PrĂźfsiegel, mit welchem Erzeugnisse aus Ăśkologischem Landbau gekennzeichnet werden.
Die Genehmigung zur Verwendung eines Siegels wird vom Herausgeber reglementiert und ist an die Einhaltung gewisser Standards und Auflagen geknĂźpft. Die Einhaltung der Kriterien durch die Erzeuger soll durch eine Dokumentationspflicht sowie regelmäĂige Entnahme und Untersuchung von Warenproben gewährleistet werden. In der Europäischen Union (EU) wird die Einhaltung der Bestimmungen fĂźr alle Bio-Produkte durch die jeweils zuständige Ăko-Kontrollstelle Ăźberwacht, bei Verwendung eines Verbandssiegels zusätzlich â oder aber ausschlieĂlich â durch den jeweiligen Anbauverband.
Contents
⢠Europa
⢠Deutschland
⢠Verbandssiegel
⢠Ăsterreich
⢠Schweiz
⢠Ranking 2015
⢠Ranking 2023
⢠Siehe auch
⢠Weblinks
⢠Einzelnachweise
ââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââ
Europa
GeschĂźtzter Begriff Bio
Der Begriff Bio (zu âBiologischer Landwirtschaftâ) ist ein durch die EG-Ăko-Verordnung EU-weit geschĂźtzter Begriff. Gleiches gilt fĂźr die Bezeichnungen aus kontrolliert biologischem Anbau und Ăko. Produkte, die als Bio beschrieben werden, mĂźssen den Kriterien der EG-Ăko-Verordnung entsprechen, aber nicht zwingend mit EU-Bio-Siegel gekennzeichnet werden. Bio-Produkte mĂźssen lebensmittelrechtliche Standards erfĂźllen, die Ăźber die Anforderungen von konventionellen Produkten hinausgehen.
Europäisches Bio-Siegel
Im Juli 2010 wurde EU-weit ein verbindliches neues Bio-Siegel eingefĂźhrt (auch als EU-Bio-Logo bezeichnet), das gemäà EU-Recht hergestellte biologische Lebensmittel kennzeichnet.cite-ref-1[1] Durch die Einheitlichkeit soll ein breiter Markt gesichert werden â auch Nicht-EU-Länder richten ihre Verordnungen mittlerweile nach dem Lebensmittelrecht des europäischen Biosiegels aus.
In vielen Mitgliedstaaten der EU hat sich das EU-Bio-Siegel durchgesetzt. In Deutschland wurde es bis zur verpflichtenden Kennzeichnung seit 1. Juli 2012 aufgrund des grĂśĂeren Bekanntheitsgrades des staatlichen deutschen Siegels und der Logos der Anbauverbände relativ wenig bzw. Ăźblicherweise in Kombination mit dem deutschen Siegel verwendet.
Nach einer Klage im Jahr 2018 wurde der Markenschutz des EU-Bio-Logos als Individualmarkecite-ref-2[2] gelĂśscht;cite-ref-3[3] anschlieĂend von der Europäischen Kommission als Unionsgewährleistungsmarke wieder geschĂźtzt.cite-ref-4[4]
Kriterien
Das EU-Bio-Siegel kennzeichnet die Produkte, die mindestens den Anforderungen der EG-Ăko-Verordnung genĂźgen.
⢠nicht zur Konservierung ionisierender Strahlung ausgesetzt werden,
⢠nicht durch und mit gentechnisch veränderte/n Organismen erzeugt werden,
⢠nicht mit Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln erzeugt werden,
⢠nicht mit Hilfe von leicht lÜslichen mineralischen Dßngern erzeugt werden,
⢠nicht mehr als 5 % konventionell erzeugte Bestandteile enthalten (begrenzt auf eine Liste ausdrßcklich erlaubter Rohstoffe),
⢠keine SĂźĂstoffe und Stabilisatoren sowie synthetische Farbstoffe, Konservierungsmittel und Geschmacksverstärker enthalten und
⢠nur in einer Positiv-Liste aufgefßhrte pflanzliche Verdickungsmittel, Backtriebmittel oder Emulgatoren enthalten.
Weitere Anforderungen:
⢠Die Einfuhr von Rohwaren und Produkten aus Drittländern ist geregelt und wird streng, chargenbezogen kontrolliert.
⢠Fruchtfolgen (Zwei-, Drei- und Vierfelderwirtschaft) sind abwechslungsreich zu gestalten.
⢠Es werden Mindeststall- und -freiflächen vorgegeben.
⢠Tiere sind mit Ükologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika und LeistungsfÜrderern zu fßttern.
Bei der Lagerung und dem Fulfillment von Bio-Lebensmitteln sind zertifizierte Logistikbetriebe notwendig, die eine entsprechende Wareneingangskontrolle, Etikettierung, Lagerung und Dokumentation sicherstellen.cite-ref-8[8]
Abgrenzung zu nationalen Siegeln und Verbandssiegeln
In einigen europäischen Ländern, darunter Deutschland, gibt es staatliche Siegel. Weil die staatlichen Siegel älter und teils bekannter als das europäische sind, kÜnnen diese zusätzlich zur Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln verwendet werden.
Bewertung in einem Schweizer Label-Vergleich
Die Schweizer Stiftung Praktischer Umweltschutz (PUSCH) verglich, unterstĂźtzt u. a. von WWF Schweiz, Helvetas und SKS 32, dort bedeutsame Lebensmittel-Labels, in Bezug auf Nachhaltigkeit und wertete das EU-Bio-Siegel wie das entsprechende franzĂśsische staatliche Siegel Agriculture Biologique als âbedingt empfehlenswertâ. Damit setzte der Bericht sie auf die letzten Plätze; die ersten acht Plätze belegten Schweizer Labels. Der Bericht kritisiert an der EU-Verordnung, dass (Zitatcite-ref-10[10]) âForderungen in Bezug auf Gesamtbetrieblichkeit, Ăkoausgleichflächen, Klimaschutz und soziale Bedingungen fehlen. Ausserdem werden DĂźngemitteleinsatz, Fruchtfolge, BerĂźcksichtigung wertvoller Schutzgebiete und Tierwohl nur teilweise geregelt.â Die Bewertung des Labels begrĂźndet der Bericht (Zitat): âDie EU-Bio-Verordnung schneidet schlechter ab als andere Biostandards, da sie in den Bereichen Bewässerung, Biodiversität, Klima und Soziales nur wenige oder gar keine Anforderungen stellt. Beim Tierwohl und fĂźr Aquakulturprodukte sind die Kriterien etwas strenger.â Die bemängelte Aussagekraft zu den Kriterien Soziales und Fairness oder Management (mit âSchulung der Lizenznehmerâ) erklärt sich aus der Natur des Bio-Siegels als solches ohne Funktion als Sozial- oder Fair-Trade-Siegel oder als Marke eines privaten Lizenzsystems.
Vorläufer
Im März 2000 nahm die Europäische Kommission ein Logo mit der Aufschrift Ăkologischer Landbau â EG-Kontrollsystem nach der, inzwischen abgelĂśsten, Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 Ăźber die Ăśkologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von Ăśkologischen/biologischen Erzeugnissen an. Erzeuger konnten das darin definierte Kennzeichen auf freiwilliger Basis verwenden, wenn ihre Wirtschaftsweise und ihre Erzeugnisse den einschlägigen EU-Vorschriften entsprachen.
In der Verordnung (EWG) Nr. 2092/92 der Europäischen Kommission wurde die Verwendung des Gemeinschaftsemblems geregelt. Das âEU-Biosiegelâ enthielt einen Text und wurde daher in allen EU-Amtssprachen und in verschiedenen Versionen herausgegeben; in deutscher Sprache waren die Bezeichnungen Biologische Landwirtschaft und Ăkologischer Landbau zulässig.
Deutschland
Staatliches Bio-Siegel
Im September 2001 wurde das deutsche staatliche Ăko-Kennzeichencite-ref-11[11] eingefĂźhrt. Es ist ein sechseckiges, grĂźn-schwarz-weiĂes Symbol, mit dem in Deutschland Lebensmittel und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse gekennzeichnet werden kĂśnnen, die den Kriterien der EG-Ăko-Verordnung genĂźgen. Seit 2012 ist die Verwendung des EU-Bio-Siegels verpflichtend, sofern ein landwirtschaftliches Erzeugnis als âbioâ, âĂśkoâ o. ä. in Verkehr gebracht wird; daneben darf das bei den Verbrauchern weiterhin bekannte Ăko-Kennzeichen nach Anmeldung bei der BLE verwendet werden.cite-ref-12[12] Das Inverkehrbringen landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit dem Ăko-Kennzeichen oder irrefĂźhrender ähnlicher Aufmachung, ohne dass die Voraussetzungen erfĂźllt sind, ist eine Straftat.cite-ref-13[13]
Die Schweizerische Stiftung Pusch bewertete unterstĂźtzt von WWF Schweiz, Helvetas und SKS in einem Vergleich 2010 und 2015 das EU-Label als âbedingt empfehlenswertâ.cite-ref-16[16]
Verbandssiegel
Biosiegel der Produktionsverbände kennzeichnen Produkte, die Ăźber die Mindeststandards der EG-Ăko-Verordnung hinaus den strengeren Bestimmungen des jeweiligen Verbandes genĂźgen.
Bewertung
Die Schweizerischen NGOs Stiftung Pusch, WWF Schweiz, Helvetas und Stiftung fßr Konsumentenschutz (SKS) bewerteten 2015 in einem Vergleich deutsche Verbandssiegel, die auf dem Schweizer Lebensmittelmarkt von Bedeutung waren (siehe Labels der EU-Länder in der Schweiz):
Deutsche Verbandssiegel, Logos
Regionale Bio-Siegel
Bio-Zeichen Baden-WĂźrttemberg
Das Bio-Zeichen Baden-WĂźrttemberg soll in Baden-WĂźrttemberg hergestellte Bio-Lebensmittel kennzeichnen.
Das Bayerische Bio-Siegel
Das Bayerische Bio-Siegel wurde 2015 eingefĂźhrt und ist ein GĂźte- und PrĂźfsiegel fĂźr Produkte aus dem Ăśkologischen Landbau, deren Qualitätskriterien Ăźber denen der EG-Ăko-Verordnung liegen. Die Qualitäts- und Herkunftsanforderungen orientieren sich an den vier bayerischen Ăko-Anbauverbänden (Biokreis, Bioland, Demeter und Naturland). Alle verwendeten Rohstoffe mĂźssen aus Bayern stammen, alle Erzeugungs- und Verarbeitungsschritte mĂźssen lĂźckenlos in Bayern erfolgen.
Vergleich der Biosiegel
Zutaten
| Kriterium | EU-Bio-Siegel [ 17 ] | Biokreis [ 18 ] | Bioland [ 19 ] | Demeter [ 20 ] | Naturland [ 21 ] [ 22 ] | Bayerisches Bio-Siegel [ 23 ] |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ăkologische Herkunft | 95 % | 95 % | 95 % | 95 % | 95 % | 95 % |
| Farbstoffe | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
| Geschmacksverstärker | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
| KĂźnstliche Aromen | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
| NatĂźrliche Aromen | erlaubt | erlaubt | erlaubt | nicht erlaubt | erlaubt | erlaubt |
| NitritpĂśkelsalz | erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | erlaubt | erlaubt |
| Carrageen | erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | erlaubt |
Tierhaltung und TierfĂźtterung
| Kriterium | EU-Bio-Siegel [ 17 ] | Biokreis [ 18 ] | Bioland [ 19 ] | Demeter [ 24 ] | Naturland [ 21 ] [ 22 ] | Bayerisches Bio-Siegel [ 23 ] |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fläche Schweinehaltung (m 2 / Tier, Mastschweine) | Stallfläche 0,8 â 1,2 m 2 AuĂenfläche 0,6 â 1,0 m 2 [ 25 ] | Stallfläche 0,8 â 1,5 m 2 AuĂenfläche 0,6 â 1,2 m 2 | Stallfläche 0,8 â 1,2 m 2 AuĂenfläche 0,6 â 1,0 m 2 | Stallfläche 0,8 â 1,5 m 2 AuĂenfläche 0,6 â 1,2 m 2 | Stallfläche 0,8 â 1,5 m 2 AuĂenfläche 0,6 â 1,2 m 2 | Stallfläche 0,8 â 1,2 m 2 AuĂenfläche 0,6 â 1,0 m |
| Anzahl Schweinehaltung (pro ha/y) | 14 Mastschweine | 10 Mastschweine | 10 Mastschweine | 10 Mastschweine | 10 Mastschweine | 10 Mastschweine |
| Fläche Kuhhaltung (m 2 / Tier, MilchkĂźhe) | | Stallfläche 6 m 2 AuĂenfläche 4,5 m 2 | Stallfläche 6 m 2 AuĂenfläche 4,5 m 2 | Stallfläche 6 m 2 AuĂenfläche 4,5 m 2 | Stallfläche 6 m 2 AuĂenfläche 4,5 m 2 | Stallfläche 6 m 2 AuĂenfläche 4,5 m 2 |
| Anzahl Kuhhaltung (pro ha) | 2 MilchkĂźhe | 2 MilchkĂźhe | 2 MilchkĂźhe | 2 MilchkĂźhe | 2 MilchkĂźhe | 2 MilchkĂźhe |
| Kuhtrainer | teilweise erlaubt Anm. 1 | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
| Enthornung | nur in Einzelfällen nach Genehmigung | nur in Einzelfällen nach Genehmigung mit Betäubung | nur in Einzelfällen nach Genehmigung mit Betäubung | nicht erlaubt | nur in Einzelfällen nach Genehmigung ohne Ătzstifte | nur in Einzelfällen nach Genehmigung |
| Fläche Hßhnerhaltung | bis zu 6 Tiere pro m 2 | bis zu 6 Tiere pro m 2 | bis zu 6 Tiere pro m 2 | bis zu 6 Tiere pro m 2 | bis zu 6 Tiere pro m 2 | bis zu 6 Tiere pro m 2 |
| Anzahl HĂźhnerhaltung (pro ha) | 230 Legehennen 580 MasthĂźhner | 140 Legehennen 280 MasthĂźhner | 140 Legehennen 280 MasthĂźhner | 140 Legehennen 280 MasthĂźhner | 140 Legehennen 280 MasthĂźhner | 140 Legehennen 280 MasthĂźhner |
| Gentechnisch verändertes Futter | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
| Konventionelles Mischfutter | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
| Fischmehl | erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | erlaubt (ausschlieĂlich zur JungtierfĂźtterung bei GeflĂźgel und Schweinen) | erlaubt |
| Silagefutter | erlaubt | erlaubt (nicht ganzjährig und nur anteilig) | erlaubt (nicht ganzjährig und nur anteilig) | erlaubt (nicht ganzjährig und nur anteilig) | erlaubt (nicht ganzjährig und nur anteilig) | erlaubt (nicht ganzjährig und nur anteilig) |
| Futterzukauf | erlaubt, max. 80 % | erlaubt, max. 50 % | erlaubt, max. 50 % | erlaubt, max. 50 % | erlaubt, max. 50 % | erlaubt, max. 50 % |
| Länge Tiertransporte | unter 6 Stunden [ 26 ] | max. 4 Stunden und max. 200 km | max. 4 Stunden und max. 200 km | max. 4 Stunden und max. 200 km | max. 4 Stunden und max. 200 km | unter 6 Stunden |
| Treiben mit StromstĂśĂen | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
| Beruhigungsmittel | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
| Kastration der männlichen Ferkel ohne Betäubung | nicht erlaubt [ 27 ] | nicht erlaubt [ 28 ] | nicht erlaubt [ 29 ] | nicht erlaubt [ 24 ] | nicht erlaubt [ 30 ] | nicht erlaubt [ 31 ] |
In Deutschland seit Ende 2010 verboten, in einigen EU-Ländern weiterhin erlaubt
DĂźnger, Pflanzenschutzmittel und Bewirtschaftung
| Kriterium | EU-Bio-Siegel [ 17 ] | Biokreis [ 18 ] | Bioland [ 19 ] | Demeter [ 20 ] | Naturland [ 21 ] [ 22 ] | Bayerisches Bio-Siegel [ 23 ] |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Synthetische Pflanzenschutzmittel | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
| Blutmehl | erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
| Tiermehl | erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
| Knochenmehl | erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
| Guano | erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
| Spinosad | erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | erlaubt (nur auf Antrag in Einzelfällen) | erlaubt |
| Pyrethroide | erlaubt | erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | nicht erlaubt | erlaubt |
| Pflanzenschutzmittel auf Kupferbasis | erlaubt | erlaubt | erlaubt | erlaubt | erlaubt | erlaubt |
| Pflanzenschutzmittel auf Schwefelbasis | erlaubt | erlaubt | erlaubt | erlaubt | erlaubt | erlaubt |
| organischer Stickstoff-DĂźnger | erlaubt | erlaubt | erlaubt | erlaubt | erlaubt | erlaubt |
| Bewirtschaftungsform | Ăśkologisch und konventionell | nur Ăśkologisch | nur Ăśkologisch | nur Ăśkologisch | nur Ăśkologisch | nur Ăśkologisch |
Ăsterreich
Staatliches AMA-Biosiegel
Das staatliche Üsterreichische AMA-Biosiegel ist ein Markenzeichen der Agrarmarkt Austria. Es wird von ihr verwaltet und kontrolliert. Seit 1. Januar 2014 gilt die neue AMA-Biosiegel-Richtlinie, die das frßhere AMA-Biozeichen zu einem Bio-Gßtesiegel weiterentwickelt hat. Es ist ein geschßtztes, unabhängiges Gßtesiegel, mit dem biologisch erzeugte Lebensmittel ausgezeichnet werden, die qualitativ die gesetzlichen Vorgaben ßbertreffen. Das AMA-Biosiegel gibt es in zwei Ausprägungen, mit und ohne Ursprungsangabe.
Der Schwerpunkt gekennzeichneter Produkte liegt auf Frischeprodukten wie Milch und Milchprodukte, Obst und Gemßse, Eier, Fleisch und Fleischwaren inkl. Geflßgel sowie Brot und Gebäck.
Siegelträger ist die Republik Ăsterreich, vertreten durch die Agrarmarkt Austria Marketing. Lizenznehmer sind Erzeuger, Verarbeitungsbetriebe und Vermarkter von Ăśkologisch erzeugten Produkten.
Ursprungsangabe
Beim rot-weiĂen Siegel mit der Herkunftsangabe âAustriaâ stammen alle wertbestimmenden landwirtschaftlichen Bio-Rohstoffe ausschlieĂlich aus Ăsterreich. Das gilt auch fĂźr verarbeitete Lebensmittel, die aus mehr als einer Zutat bestehen. Nur ausnahmsweise dĂźrfen Bio-Zutaten bei solchen biologischen Lebensmitteln aus einem anderen Land stammen â etwa, wenn eine Bio-Zutat in Ăsterreich nicht oder nicht in marktrelevanten Mengen erzeugt wird. Selbst dann dĂźrfen diese Bio-Zutaten maximal ein Drittel des Produktes ausmachen. âKlassikerâ sind Bio-Bananen oder Bio-Erdbeeren im Bio-Fruchtjoghurt oder der Bio-Pfeffer in der Bio-Wurst. Wird von dieser Ausnahme Gebrauch gemacht, muss die Herkunft gekennzeichnet werden.
Das schwarz-weiĂe Siegel ohne Herkunftsangabe schränkt Ort der Be- und Verarbeitung sowie die Herkunft der Bio-Rohstoffe nicht ein.
Anforderungen
Vergeben wird das rot-weiĂ-rote AMA-Biosiegel an Lebensmittel, die den Bestimmungen und Qualitätsanforderungen der AMA-Biosiegel-Richtlinie in der jeweils aktuell geltenden Fassung entsprechen.
FĂźr die landwirtschaftliche Erzeugung gelten die Mindestvorschriften der EG-Ăko-Verordnung und der DurchfĂźhrungsverordnung (EG) 889/2008 sowie eventuell weiterfĂźhrende Kriterien von Bioverbänden.
Die AMA-Biosiegel-Richtlinie setzt auf Ebene der Verarbeitung und des Handels an. Sie legt â Ăźber die Mindestvorschriften der EU hinausgehende â Anforderungen fĂźr die Be- und Verarbeitung, fĂźr Schlacht- und Zerlegebetriebe, Packstellen, Direktvermarkter und den Lebensmittelhandel fest. Die EG-Ăko-Verordnung erlaubt bei zusammengesetzten Lebensmitteln eine Bio-Kennzeichnung, wenn 95 Prozent der Zutaten aus biologischer Landwirtschaft stammen. Die AMA verlangt 100 Prozent biologische Zutaten bei landwirtschaftlichen Rohstoffen. Monoprodukte (also Fleisch, Milch, Eier oder Obst und GemĂźse) mit dem AMA-Biosiegel mĂźssen zu hundert Prozent biologischen Ursprungs sein.
Die AMA-Richtlinie definiert Qualitätskriterien und Anforderungen an die âgute Herstellungspraxisâ und Hygienestandards; chemische, mikrobiologische und sensorische mĂźssen diesen Vorgaben entsprechen. Beispielsweise ist eine garantierte Rindfleischreifung von mindestens neun Tagen bei Edelteilen vorgeschrieben. Bei Milchprodukten werden die jeweils hĂśchste Qualitätsstufe laut dem Ăsterreichischen Lebensmittelbuch sowie die erste GĂźteklasse nach dem AMA-GĂźtebewertungsschemata gefordert. Das wird durch regelmäĂige Produktanalysen ĂźberprĂźft.
Das AMA-Biosiegel sieht Einschränkungen bei den Zusatzstoffen vor. Rund ein Viertel der Zusatzstoffe, deren Verwendung die EG-Ăko-Verordnung erlaubt, ist bei AMA-Biosiegel-Produkten verboten. Langfristiges Ziel der AMA ist eine weitere Reduzierung der erlaubten Zusatzstoffe.
Auch bei den Verpackungen gibt es Anforderungen: So darf kein chlorhaltiges Verpackungsmaterial verwendet werden, wenn es mit Bio-Lebensmittel in Kontakt kommen kĂśnnte.
Kontrollsystem
In der Landwirtschaft wird mindestens einmal jährlich durch Bio-Kontrollstellen kontrolliert. Bei den Verarbeitern erfolgen:
⢠laufende Eigenkontrollen und Dokumentation durch den Betrieb (Produktanalysen, HACCP, gute Herstellungspraxis)
⢠mindestens einmal jährlich externe Kontrollen durch unabhängige Bio-Kontrollstellen
⢠Ăberkontrollen durch die AMA (Kontrolle der Kontrolle)
Beispiel Biomilch:
⢠Landwirt: Bio-Futtermittel (landwirtschaftliche biologische Bewirtschaftung der Futterflächen), Haltungsbedingungen (Gruppenhaltung etc.), Stallkontrolle
⢠Transport: Trennung Bio-Milch von konventioneller Milch (getrennte Kammern)
⢠Molkerei: Trennung zwischen konventioneller und biologischer Milch, Hygiene, HACCP, Laboruntersuchungen, ordnungsgemäĂe Kennzeichnung
Verbandssiegel Bio Austria
Neben dem staatlichen AMA-Biosiegel gibt es ein Siegel des Anbauverbandes Bio Austria, dessen Richtlinien teilweise Ăźber die staatlichen Richtlinien hinausgehen.
Schweiz
Bio-Siegel in der Schweiz
Die Stiftung Pusch, der WWF Schweiz, die Helvetas und die Stiftung fĂźr Konsumentenschutz SKS haben zuletzt 2010 und 2015 die 31 wichtigsten auf dem Schweizer Lebensmittelmarkt vertretenen Siegel bezĂźglich Nachhaltigkeit beurteilt (2010: 32 Siegel) und die Einstufung in einem Ratgeber verĂśffentlicht. Sie wollen damit eine objektive Information und Orientierung fĂźr Konsumenten erreichen und die Markttransparenz von Siegel-Produkten und die Verbesserung von Siegel-Systemen fĂśrdern.
Bewertet wurden nur Lebensmittel-Siegel, die mehr als einen der Beurteilungsbereiche abdecken und gesamtschweizerisch oder in groĂen Teilen der Schweiz präsent sind. Die Einstufung berĂźcksichtigt somit keine Herkunfts-Siegel (z. B. Suisse Garantie) oder Wirkungs-Siegel (z. B. CO2). Jedoch wurden auch Siegel bewertet, welche keine Bio-Siegel sind (z. B. IP-Suisse).
EU-Labels, Labels der EU-Länder in der Schweiz
Als sehr empfehlenswert (zweiter Qualitätsbereich des Ratings) wurden die deutschen Labels Demeter (158 Punkte) und Naturland (144 Punkte) beurteilt, als empfehlenswert das deutsche Label Bioland (125 Punkte) und das niederländische UTZ Certified (120 Punkte).
Das EU-Label, und die den EU-Kriterien entsprechenden staatlichen Bio-Labels â wie folglich u. a. auch das Deutsche staatliche Bio-Siegel, in der Bewertung das franzĂśsische staatliche Agriculture Biologique â landeten im Ranking 2015 mit 83 Punkten am allerletzten Platz der bedingt empfehlenswerten:
Dazu im Hintergrundbericht 2015 Labels fĂźr Lebensmittel:cite-ref-ch-bericht-2015-32-0[32]
Die EU-Verordnung verbietet gentechnisch veränderte Organismen, den Einsatz von Pestiziden und fĂśrdert einen schonenden Umgang mit natĂźrlichen Ressourcen. Insgesamt sind die Anforderungen jedoch deutlich weniger streng als jene der Bio-Verbandslabel wie Bio Suisse. Forderungen in Bezug auf Gesamtbetrieblichkeit, Ăkoausgleichflächen, Klimaschutz und soziale Bedingungen fehlen. AuĂerdem werden DĂźngemitteleinsatz, Fruchtfolge, BerĂźcksichtigung wertvoller Schutzgebiete und Tierwohl nur teilweise geregelt. Insgesamt fehlt es an konkreten MaĂnahmen, die eine zielgerechte Umsetzung sicherstellen.
Bewertungskriterien
Die Labels wurden in folgenden Bereichen beurteilt:
⢠Management â Einhaltung von Gesetzen, Managementsysteme, Schulungen, Wirkungskontrolle
⢠Ăkologie und Soziales â Vorschriften zum Umgang mit:
⢠Wasser
⢠Boden
⢠Biodiversität
⢠Klima
⢠Tierwohl
⢠Soziales, Fairness
⢠Prozesse und Kontrolle â LabelfĂźhrung, Transparenz, Kriterienerstellung, Unabhängigkeit, Kontrolle, Geltungsbereich.
Grundlage des Kriterienkataloges waren die Kriterien der Bewertung der Lebensmittel-Labels von 2010 von WWF Schweiz, Schweizer Tierschutz STS und Stiftung fßr Konsumentenschutz SKS. Im Weiteren aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse aus der Forschung, Praxis und Politik. Die Kriterien wurden abgestimmt mit Benchmarkkriterien des International Trade Centers ITC, der Gesellschaft fßr Internationale Zusammenarbeit GIZ sowie der ISEAL Alliance, der globalen Mitgliedervereinigung fßr Nachhaltigkeitsstandards, um die Relevanz der Kriterien auch im internationalen Kontext zu gewährleisten.
Entwicklung des Kriterienkatalogs
Die Grundlage fßr den Kriterienkatalog bildeten die Bewertungskriterien von WWF/SKS/STS aus dem Jahr 2010, welche damals in einem standardisierten Prozess von rund 100 Experten festgelegt und gewichtet wurden. Die Experten stammten aus nationalen und internationalen Forschungsinstituten, NGOs und Bundesämtern. Personen, welche operativ in Labelorganisationen tätig waren, wurden bewusst nicht als Experten zugelassen. Genaue Informationen zur Erstellung der Kriterien 2010 sind im Hintergrundbericht 2010cite-ref-33[33] nachzulesen. Die Bewertungskriterien von 2010 wurden 2015 ßberarbeitet, wobei aktuelle Erkenntnisse aus der Forschung sowie Hinweise von Experten mit einbezogen wurden.
Die wichtigsten Studien, die in die neuen Bewertungskriterien mit eingeflossen sind:
⢠Sustainable Standard Comparison Tool SSCT der ISEAL Alliance, des International Trade Center ITC und der deutschen Gesellschaft fßr Internationale Zusammenarbeit GIZ, 2014
⢠Glaubwßrdigkeitskriterien der ISEAL Alliance, der globalen Mitgliedervereinigung fßr Nachhaltigkeitsstandards
⢠Basic Indicators des Committee on Sustainability Assessment COSA
⢠SAFA Sustainability Assessment of Food and Agriculture System Guidelines der Food and Agriculture Organization der UNO
⢠Best Practice Guideline for Agriculture and Value Chains des Sustainable Organic Action Network SOAAN, V1.0, 2013
⢠Certification Assessment Tool CAT des WWF
⢠Global Sustainable Seafood Initiative GSSI, 2013
Bewertungskriterien im Einzelnen
1 Management
⢠Einhaltung von lokal, regional und national geltenden Gesetzen
⢠Erhaltung der Ükologischen und sozialen Funktionen des Gebiets, in dem die landwirtschaftliche Produktion stattfindet
⢠RegelmäĂige Schulungen und Weiterbildung der Lizenznehmer
⢠Erzielung der beabsichtigten Wirkung
2 Ăkologie und Soziales
2.1 Wasser
⢠Erhaltung der natßrlichen Wasserressourcen
⢠Verhinderung der Belastung von Grund- und Oberflächengewässern durch chemisch-synthetische Pestizide, Ăl, Plastik, Abfall oder Abwasser
⢠Ausgeglichene Nährstoffbilanz von Gewässern
2.2 Boden
⢠Aufrechterhaltung der Bodensubstanz und Bodenfruchtbarkeit durch Vermeidung von Erosion, Strukturveränderungen, Verdichtung und Versalzung
⢠Aufrechterhaltung der Bodenfruchtbarkeit durch ausreichende Humussubstanz und die Vermeidung von chemisch-synthetischen Pestiziden, Schwermetallbelastung, Monokulturen und Versauerung
2.3 Biodiversität
⢠Erhalt von Lebensraum- und Artenvielfalt und deren Vernetzung durch:
⢠Strukturvielfalt und Vernetzungselemente
⢠Eindämmung weiterer Ausdehnung der Land- und Forstwirtschaft
⢠Extensive Bewirtschaftungsformen
⢠Vermeidung von ĂberdĂźngung durch eine geeignete Anzahl Tiere pro Fläche, verbunden mit
⢠Eigenproduktion von Futtermitteln
2.4 Klima
⢠Energieeffizienz und/oder Vermeidung hoher CO2-Emissionen in Produktion und Verarbeitung durch:
⢠Einsatz effizienter Maschinen und neuer Technologien bei Fahrzeugen, bei der Beheizung von
⢠Gewächshäusern, bei Verarbeitungsprozessen etc.
⢠Verzicht auf synthetische Dßngemittel und Pestizide
⢠Kurze Transportwege, Verbot von Flugtransporten, Verzicht auf synthetische Kältemittel, geringer Einsatz von Verpackungen etc.
⢠Erhalt natßrlicher Kohlenstoffspeicher wie Wald, Busch, Savanne, TorfbÜden, Hochmoore oder Feuchtgebiete
⢠Vermeidung von Klimabelastung durch Emissionen von luftverschmutzenden Substanzen und Treibhausgasen (Feinstaub, Ozon, Schwefeldioxide, Stickoxide, Ammoniak, Methan, Kohlenstoffdioxid)
2.5 Tierwohl (nur in der Produktegruppe Tierische Produkte)
⢠Tiergerechte Haltung, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere gewährleistet
⢠Vermeidung von Stresssituationen bei Transport und Schlachtung
⢠Tiervermehrung, bei der das Tierwohl genßgend berßcksichtigt ist
⢠Geeignete Tierzuchtmethoden, die das Tierwohl berßcksichtigen
2.6 Soziale Standards und Gesellschaft
⢠Hohe Sozialstandards in Produktions-, Verarbeitungs- und Handelsbetrieben, die eine Ausbeutung der Arbeitnehmer, Kinderarbeit und gefährliche Arbeitsbedingungen vermeiden.
⢠Verzicht auf prophylaktischen Einsatz von Antibiotika respektive Kokzidiostatika in der Tierhaltung, die zu resistenten Krankheitserregern und Krankheiten bei Tier und Mensch fßhren.
⢠Verzicht auf Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe.
3 Prozesse und Kontrolle
3.1 LabelfĂźhrung
⢠Umfassende Berßcksichtigung der Nachhaltigkeitsaspekte in den Label-Richtlinien
⢠Transparente Geschäftsstrukturen und partizipativer Stakeholder-Prozess innerhalb der Labelorganisation
3.2 Transparenz
⢠Transparenz der inhaltlichen Kriterien und des Kontrollverfahrens fßr den Verbraucher, was die Glaubwßrdigkeit stßtzt
⢠Transparenz fßr die Konsumenten durch gleiche Anforderungsniveaus unter einem Label
⢠Klare und verifizierbare Richtlinien, die eine glaubwßrdige Kontrolle der Einhaltung ermÜglichen
3.3 Entwicklung der Labelanforderungen
⢠Proaktive AnhÜrung der relevanten Stakeholder
⢠Klar und konkret formulierte Richtlinien fßr eine zielgerechte Umsetzung
⢠Häufige und regelmäĂige Aktualisierung der Richtlinien, was eine Anpassung an neue Erkenntnisse ermĂśglicht
⢠Gemeinsames Verständnis der Labelinhaber und Lizenznehmer ßber die Umsetzung der Richtlinien
⢠Zunehmende Anstrengungen der Betriebe zur Erfßllung der Umweltleistungen
3.4 Unabhängigkeit
⢠Unabhängigkeit zwischen Vergabestelle, Nutzer und Kontrollstelle zur Vermeidung von Befangenheit bei der Vergabe des Labels
3.5 Kontrolle und Zertifizierung
⢠RegelmäĂige, mindestens jährliche Kontrollen
⢠Unangemeldete Kontrollen bei der Tierhaltung
⢠Zertifizierung im Anschluss an die Kontrolle
3.6 Geltungsbereich
⢠Gesamte Abdeckung der WertschÜpfungskette
⢠Gewährleistung der Rßckverfolgbarkeit bis zum Produzenten, um das Vertrauen der Konsumenten zu gewinnen
⢠Labelrichtlinien gelten fßr alle Produktionszweige des Betriebes (Gesamtbetrieblichkeit)
Ranking 2015
Ausgezeichnet (200 â 160 Punkte)
⢠Delinat â 171 Punkte
⢠Natura-Beef Bio â 170 Punkte
⢠Naturaplan (Coop) â 168 Punkte
⢠KAGfreiland â 166 Punkte
⢠Bio natur plus (Manor) â 165 Punkte
⢠Bio Weide-Beef (Migros) â 163 Punkte
⢠Knospe Bio und Knospe Bio Suisse â 161 Punkte
Sehr empfehlenswert (159 â 130 Punkte)
⢠Fidelio â 159 Punkte
⢠Demeter â 158 Punkte
⢠Max Havelaar Cocoa â 144 Punkte
⢠Naturland â 144 Punkte
⢠Claro fair trade â 141 Punkte
⢠Migros Bio â 141 Punkte
⢠Max Havelaar â 138 Punkte
⢠Bio Organic (Lidl) â 136 Punkte
Empfehlenswert (129 â 100 Punkte)
⢠Marine Stewardship Council (MSC) â 129 Punkte
⢠Aquaculture Stewardship Council (ASC) â 126 Punkte
⢠Natura-Beef â 126 Punkte
⢠Bioland â 125 Punkte
⢠UTZ Certified â 120 Punkte
⢠Agri Natura (Eigenmarke von Volg, basierend auf IP-Suissecite-ref-ip-suisse-34-0[34]) â 119 Punkte
⢠Naturafarm (Coop) â 119 Punkte
⢠IP-Suisse â 117 Punkte
⢠Nature Suisse (Eigenmarke von Aldi Suisse fĂźr Produkte von IP-Suissecite-ref-35[35]) â 117 Punkte
⢠Rainforest Alliance â 117 Punkte
Bedingt empfehlenswert (99 â 60 Punkte)
⢠Natur Aktiv (Aldi) â 98 Punkte
⢠Friend of the Sea â 94 Punkte
⢠Spar Natur Pur (Spar) â 92 Punkte
⢠Agriculture Biologique (AB) â 83 Punkte
⢠EU-Bio-Label â 83 Punkte
Vergleich Bewertungen Bio Suisse und EU-Bio
Ranking 2023
Bildbeispiele anderer Länder
Beispiele der Bio-Siegel Australien, Frankreich, Japan, Kanada, Niederlande, USA
Siehe auch
Weblinks
Europa
⢠Logo und Kennzeichnung im Portal Landwirtschaft und ländliche Entwicklung: Biologische Landwirtschaft der Europäischen Kommission
Deutschland
⢠Bio-Siegel im Informationsportal der Bundesanstalt fßr Landwirtschaft und Ernährung
⢠Bayerisches Bio-Siegel vom Bayerischen Staatsministerium fßr Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Schweiz
⢠Labelinfo der Stiftung Pusch
⢠Lebensmittellabel-Ranking 2015 der Stiftung Pusch, WWF Schweiz, Helvetas und Stiftung fßr Konsumentenschutz SKS
⢠Biolabel einfach erklärt (PDF 1.5 MB) des Forschungsinstituts fßr biologischen Landbau
Einzelnachweise
cite-note-11. â Bio-Siegel, zu EU- und deutschem Bio-Siegel, auf oekolandbau.de
cite-note-33. â Hanna Gersmann: Das EU-Biosiegel ärgert den Biobauern schon seit Jahren. In: Die Tageszeitung. 15. Oktober 2018, ISSN 0931-9085, S. 9 (taz.de [abgerufen am 19. Oktober 2020]).
cite-note-55. â Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel. Bundesanstalt fĂźr Landwirtschaft und Ernährung â Informationsstelle Bio-Siegel, abgerufen am 25. September 2017.
cite-note-66. â Was sind die Regeln fĂźr die Verarbeitung von Biolebensmitteln? Bundesanstalt fĂźr Landwirtschaft und Ernährung â Informationsstelle Bio-Siegel, abgerufen am 25. September 2017.
cite-note-77. â Achim Willand und Georg Buchholz: "Bio" und "ohne Gentechnik" â Vergleich und Bewertung. In: recht â Die Zeitschrift fĂźr Europäisches Lebensmittelrecht. (archive.org).
cite-note-88. â Y. Mazeg: Der zertifizierte Weg eines Bio-Produktes. In: FBM. 10. August 2023, abgerufen am 9. September 2023 (deutsch).
cite-note-99. â Bio-Siegel in Europa (Memento vom 9. Januar 2017 im Internet Archive) reformhaus.de, 21. März 2016.
cite-note-1010. â Sarah Herrmann (fĂźr PUSCH): Bewertung der Lebensmittel-Labels 2015, ZĂźrich, 2015, S. 12, das folgende Zitat S. 27
cite-note-1111. â Legaldefinition nach § 1 ĂkoKennzG; der Begriff Bio-Siegel ist den Regelungen fremd
cite-note-1212. â Ăko-Kennzeichengesetz (ĂkoKennzG), Anzeigepflicht gem. § 3 Ăko-Kennzeichenverordnung (ĂkoKennzV)
cite-note-1313. â bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe gem. § 3 OkoKennzG
cite-note-1414. â Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Bio-Siegels! Bundesanstalt fĂźr Landwirtschaft und Ernährung â Informationsstelle Bio-Siegel, 31. August 2017, abgerufen am 9. September 2017.
cite-note-1616. â Sarah Hermann, Hintergrundbericht, 2015, ZĂźrich, S. 27
cite-note-oekolandbau-171. oekolandbau.de. 2017, abgerufen am 9. März 2017.
cite-note-0-182. Biokreis-Richtlinien fßr Verarbeitung. In: biokreis.de. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfßgbar) am 25. April 2017; abgerufen am 24. Mai 2017. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprßft. Bitte prßfe Original- und Archivlink gemäà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/biokreis.de
cite-note-biolandvergelich-193. Vergleich Bioland-Richtlinien / EU-Ăko-Verordnung. (PDF; 346 kB) 3. August 2017, archiviert vom Original am 26. März 2017; abgerufen am 9. März 2017.
cite-note-demetervergelich-204. Unterschied von Bio zu Demeter. Oktober 2017, abgerufen am 1. Juli 2018.
cite-note-nle-215. Naturland Richtlinien Erzeugung. (PDF; 1,3 MB) Juni 2018, abgerufen am 11. April 2019.
cite-note-nlv-226. Naturland Richtlinien Verarbeitung. (PDF; 1,3 MB) Juni 2018, abgerufen am 11. April 2019.
cite-note-4-237. Bayerisches Bio-Siegel / Qualitätsanforderungen. Abgerufen am 23. Juni 2017.
cite-note-demeter2025-248. Demeter Richtlinien 2025. (demeter.de [PDF; 1,7 MB; abgerufen am 25. April 2025]).
cite-note-1-259. Haltung von Mastschweinen. 25. Juni 2015, abgerufen am 26. März 2017.
cite-note-3-2610. Tierschutz bei Transport und Schlachtung. 17. August 2015, abgerufen am 26. März 2017.
cite-note-2711. Immunokastration â ein umstrittenes Thema im Ăkolandbau. 9. September 2020, abgerufen am 2. März 2021.
cite-note-2812. Allgemein - landwirtschaftliche Erzeugung (Punkt 9.1.3 Schweine, Seite 18). April 2018, archiviert vom Original am 6. März 2019; abgerufen am 3. April 2019. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprßft. Bitte prßfe Original- und Archivlink gemäà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.biokreis.de
cite-note-2913. Bioland-Richtlinien, Seite 22, 4.3. Umgang mit Tieren, 4.3.2 MaĂnahmen im Betrieb. 25. November 2019, archiviert vom Original am 25. September 2020; abgerufen am 25. November 2020. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂźft. Bitte prĂźfe Original- und Archivlink gemäà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bioland.de
cite-note-3014. Kundeninfo - Naturland Schweine. 12. Dezember 2016, archiviert vom Original am 14. Juni 2021; abgerufen am 3. April 2019. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprßft. Bitte prßfe Original- und Archivlink gemäà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.naturland.de
cite-note-3115. Immunokastration â ein umstrittenes Thema im Ăkolandbau. 9. September 2020, abgerufen am 2. März 2021.
cite-note-3333. â Hintergrundbericht Labels fĂźr Lebensmittel (Memento des Originals vom 3. September 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂźft. Bitte prĂźfe Original- und Archivlink gemäà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/assets.wwf.ch (2010), WWF, SKS, STS, ACSI, FRC, Oktober 2010 (Hintergrundbericht 2015 siehe Weblinks â Schweiz)
cite-note-ip-suisse-3434. â Hier steckt IP-SUISSE drin. (Memento des Originals vom 8. August 2020 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂźft. Bitte prĂźfe Original- und Archivlink gemäà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ipsuisse.ch In: ipsuisse.ch, abgerufen am 31. März 2020.
cite-note-3535. â IP-Suisse gibt Aldi den Käfer nicht. In: schweizerbauer.ch, 22. April 2015, abgerufen am 27. Februar 2020.
cite-note-wwf-ch-ranking-3616. Lebensmittellabels, Ranking 2015 der Bio-Labels in der Schweiz (darunter auch EU-Labels) â Stiftung Pusch, WWF Schweiz, Helvetas und Stiftung fĂźr Konsumentenschutz SKS, auf wwf.ch
cite-note-3737. â Labelinfo.ch - Durchblick im Label-Dschungel. In: presseportal.ch. 22. Juni 2023, abgerufen am 26. Juni 2023.